Lausitzer Platz 4, 02977 HoyerswerdaTel.: + (0) 3571 209 37 100info@zookultur.de

Hinweisgeberschutzgesetz

Die Aufdeckung und Ahndung von Missständen ist für unser Unternehmen von hoher Priorität. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten dazu einen sehr wichtigen Beitrag, der unterstützt werden muss. Um ihnen die nötige Rechtssicherheit zu geben und Benachteiligungen auszuschließen, gilt für Zoo, Kultur & Bildung Hoyerswerda gGmbH das im Dezember 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz.

Unsere interne Meldestelle ermöglicht Ihnen, uns bei Kenntnis über mögliche Verstöße gegen interne oder gesetzliche Vorgaben zu informieren und gemeinsam zu deren Aufdeckung beizutragen. Informationen zur Abgabe von Meldungen sowie zu internen Meldekanälen erhalten Sie hier.

Case Manager

Frau Anne Erdmann

Abgabe einer Meldung – Was darf gemeldet werden?

Gemeldet werden können konkrete, begründete Hinweise auf Verstöße gemäß §2 HinSchG, welche einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bei der Zoo, Kultur & Bildung Hoyerswerda gGmbH enthalten.

Die interne Meldestelle ist nicht zuständig für privates Fehlverhalten und Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bei der Zoo, Kultur & Bildung Hoyerswerda gGmbH stehen.

Das vollständige Gesetz lt. Bundesministerium der Justiz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)